Im Rahmen eines Webinars berichtete die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) über Praxiserfahrungen aus ASCIRS

Die Plattform ASCIRS (AS-Critical Incident Reporting System) ist ein Berichts- und Lernsystem der OPG, um mehr über die Praxis der Suizidbeihilfe in Österreich zu erfahren und aus den Beobachtungen und Erfahrungen der Beteiligten zu lernen.
Mit Stand Ende Jänner 2026 hat die Plattform 392 Berichte über vollendete Assistierte Suizide (183), Anfragen (183) bzw. abgebrochene Assistierte Suizide (26) erfasst und ausgewertet. Im Vorjahr wurden 76 Assistierte Suizide (AS) durchgeführt, im Jänner 2026 bereits 6.
Da die Meldungen und Berichte auf freiwilliger Basis erfolgen, bilden die gesammelten Daten nur einen Teil der Realität in Österreich ab. Dennoch können die daraus gewonnenen Erkenntnisse zur Entwicklung unterstützender Leitlinien, damit vielleicht auch zu einer Verbesserung der Situation beitragen und zudem wertvolle Daten für Forschung zum assistierten Suizid liefern. Die meisten Berichte (40 %) wurden von Ärzt:innen verfasst, die Patient:innen begleitet haben.
Betroffen waren überwiegend Menschen mit Tumor- (60 % der vollendeten AS) oder neurologischen Erkrankungen (33 %), einzelne mit pulmologischen oder psychiatrischen Erkrankungen, mit Demenz, Stoffwechselerkrankungen oder auch erste Fälle von ME/CFS. Sie waren zwischen 20 und 97 Jahren alt, darunter etwas mehr Frauen als Männer.
Die häufigsten Motive für einen durchgeführten AS waren körperliche Symptome (74 %), „Leiderleben“, meist in Form eines existenziellen Leids (59 %), nicht selten aber auch aus Angst vor künftigem Leid (14 %), psychische Symptome (9 %), Lebenssattheit (5 %) sowie Autonomieverlust (3 %); hier waren jeweils Mehrfachnennungen möglich.
Sterbeort war überwiegend der häusliche Bereich (77 %), danach folgten Pflegeheim (14 %), Krankenhäuser und Hospiz (je 4 %). Während des AS waren fast immer Angehörige anwesend (90 %), in beinahe der Hälfte aller AS aber auch Ärzte (49 %) und Pflegepersonen (25 %).
Aus den Daten und den dahinterliegenden Problematiken – Hauptmotiv ist Angst, oft auch wenig Wissen über Palliative Care, mühsame Suche nach ärztlicher Aufklärung, sehr unterschiedliche Qualität dieser ärztlichen Aufklärung, Überforderung vieler Angehörigen ohne professionelle Begleitung, fehlendes Monitoring, fehlende begleitende Kontrolle – leitet das ASCIRS-Team drei Forderungen ab:
- Professionelle Begleitung
- Ausbildung für aufklärende Ärzt:innen
- Monitoring/Qualitätssicherung
Professionelle Begleitung: Angehörige müssten oft Aufgaben übernehmen, für die sie weder ausgebildet noch emotional geschützt sind – und bleiben nach dem Tod oft allein mit Bildern, Schuldgefühlen und traumatischen Erfahrungen. Daher fordert das ASCIRS-Team eine professionelle Begleitung und strukturierte Trauer- und Nachsorgeangebote für Angehörige. ASCIRS würde auch zeigen, dass Ärzt:innen und Pflegepersonen zunehmend bereit sind, ein assistiertes Sterben zu begleiten.
Ausbildung für aufklärende Ärzt:innen: Sowohl hinsichtlich Quantität (Zeitaufwand) als auch Qualität bestehen offensichtlich große Unterschiede in den ärztlichen Aufklärungsgesprächen. Es sollte daher eine verpflichtende Ausbildung für alle Ärzt:innen geben, die solche Aufklärungsgespräche durchführen.
Monitoring/Qualitätssicherung: Eine Meldepflicht für alle AS, eine lückenlose Dokumentation, die Rechenschaftspflicht und Publikation jährlicher Berichte sollten nach Meinung des ASCIRS-Teams Standard sein.
Ein großes Problem stellt in diesem Zusammenhang etwa der ungeklärte Verbleib hunderter tödlicher Präparate (Natrium Pentobarbital Applikationen) dar: Demnach wurden bislang 721 Präparate von den Apotheken ausgegeben. 103 davon wurden später an die Apotheken retourniert, 239 offizielle Totenbeschau-Meldungen sind amtlich dokumentiert; der Verbleib der restlichen 379 Präparate ist völlig unklar.
Abschließend berichteten die ASCIRS-Initiator:innen, dass inzwischen mehr Palliativmediziner:innen bereit wären, Aufklärungsgespräche zur Errichtung einer Sterbeverfügung zu führen. Bei allen Bedenken an einer Beteiligung und der grundsätzlichen Entscheidungsfreiheit jeder:jedes Einzelnen sehen die Initiator:innen darin eine positive Entwicklung und argumentieren mit einem Zitat aus Schildmann, Marckmann & Gather 2025: „Wenn Akteure der Palliativversorgung und der Suizidassistenz nicht kooperieren, besteht die Gefahr, dass Menschen, die eine Suizidassistenz erwägen, nicht ausreichend über Handlungsalternativen informiert sind.“
Quelle: OPG-Webinar: „Vier Jahre Sterbeverfügungsgesetz: Praxiserfahrungen aus ASCIRS“, 29. Jänner 2026