von Johanna Schaber (1), Sonja Fruhwald (2), Helga Dier (3), Barbara Sitter (4), Christian Bodinger (5), Sasa Rajsic (1), Birgit Stögermüller (6), Simon Mathis (1), Bernd Wallner (1), Raffaela Fantin (1), Astrid Steinwendtner (7), Benjamin Hetzer (8) und Barbara Friesenecker (1, 8)
(1) Universitätsklinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Medizinische Universität Innsbruck, Österreich
(2) Klinische Abteilung für Herz-, Thorax und Gefäßanästhesie, Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Medizinische Universität Graz, Österreich
(3) Klinische Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin, Universitätsklinikum St. Pölten, Österreich
(4) Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin, Klinik Floridsdorf, Wien, Österreich
(5) Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Landesklinikum Korneuburg – Stockerau, Korneuburg, Österreich
(6) Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin, Bezirkskrankenhaus Schwaz, Österreich
(7) Universitätsklinik für Anästhesiologie, perioperative Medizin und allgemeine Intensivmedizin,
Salzburger Landeskliniken (SALK), Salzburg, Österreich
(8) Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Medizinische Universität Innsbruck, Österreich
Zusammenfassung
Die im Papier „Verhungern und Verdursten am Lebensende unter besonderer Betrachtung des freiwilligen Verzichts auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF)“ formulierten Überlegungen und Empfehlungen sollen dazu beitragen, Awareness für ein Thema zu schaffen, das in der klinischen Praxis häufig unzureichend thematisiert wird und für das entsprechende Ausbildungs- und Schulungsangebote vielerorts fehlen. Dies führt einerseits zu Fehlbehandlungen mit einer unnötig erhöhten Symptomlast im Rahmen des Sterbeprozesses und andererseits zu konfliktreichen Auseinandersetzungen innerhalb der behandelnden Teams, mit und zwischen An- und Zugehörigen.
Ein interdisziplinäres Expert:innengremium hat vor Kurzem medizinethische Betrachtungen zum Thema „Verhungern und Verdursten am Lebensende unter besonderer Betrachtung des freiwilligen Verzichts auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF)“ online auf SpringerLink publiziert. In diesem Übersichtsartikel fassen die Autor:innen die wichtigsten Punkte für die ANÄSTHESIE NACHRICHTEN zusammen.
Ernährungs-, und Flüssigkeitstherapie am Lebensende
Teil 1 des Papiers formuliert generelle Überlegungen zu Ernährungs-, und Flüssigkeitstherapie am Lebensende.
Menschen im Sterbeprozess werden mit teils nicht unerheblichen Mengen an Flüssigkeit künstlich ernährt (Magensonde/PEG-Sonde) und/oder erhalten eine höhervolumige, intravenöse Ernährungs‑/Flüssigkeitstherapie. Dies wird meist dadurch begründet, dass man ja „niemanden verhungern und verdursten lassen dürfe“. Obwohl prinzipiell richtig, muss die Ernährungs-, und Flüssigkeitstherapie vor allem für die terminale Phase des Lebens differenziert betrachtet werden, um das unbeabsichtigte Zufügen von vermeidbarem Leid zu verhindern.
Das Einstellen von Essen und Trinken ist Teil des natürlichen Sterbeprozesses, oder wie es die britische Ärztin und Begründerin der modernen Hospizbewegung Cicely Saunders formuliert hat: „Ein Mensch stirbt nicht, weil er nichts mehr isst oder trinkt, sondern ein Mensch isst oder trinkt nichts mehr, weil er/sie stirbt!“. Auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin nennt den zunehmenden „Verlust des Interesses an Nahrung und Flüssigkeit“ als einen Hinweis für den Beginn und auch Fortschritt des Sterbeprozesses [1].
Generell müssen wir einer Patient:in, die Hunger und Durst äußert, zu essen und zu trinken geben (Befriedigung eines menschlichen Grundbedürfnisses). Davon zu unterscheiden ist die medizinisch indizierte Ernährungs- und Flüssigkeitstherapie, die indiziert sein muss und ein klar definiertes Therapieziel hat: die Aufrechterhaltung der Körperhomöostase.
Strafrechtliche Konsequenzen können bei Verweigerung der Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit trotz medizinischer Indikation und gleichzeitig vorhandenem positivem Patient:innenwunsch relevant werden, oder wenn die Verabreichung von Nahrung und Flüssigkeit gegen den Willen einer entscheidungsfähigen Patient:in durchgeführt wird (= Zwangsernährung), wie dies in der Praxis wiederholt zum Beispiel bei fortgeschritten dementen Menschen (z. B. Ernährung mittels PEG-Sonde trotz ablehnender Mimik und Gestik) beobachtet werden kann.
Die letzte Phase des Lebens eines fortgeschritten kranken Menschen wird in drei unterschiedliche Zeitabschnitte gegliedert: Rehabilitations‑, Terminal- und Finalphase. In Letzterer ist die Aufrechterhaltung der Homöostase und der Leistungsfähigkeit kein medizinisches Therapieziel mehr. Wenn Patient:innen in dieser Phase eines natürlichen Sterbeprozesses eigentlich nichts mehr essen und trinken würden, kann die weitere Zufuhr von Ernährung/Flüssigkeit über Sonden oder intravenös angesichts des zunehmenden Multiorganversagens die Symptomlast im Sterbeprozess deutlich erhöhen: Bei einer fortschreitend verminderten kardialen Pumpleistung und bei zunehmendem Nierenversagen kann intravenös zugeführte Flüssigkeit zu einem Lungenödem mit vermehrter Atemnot sowie schmerzhaften peripheren Ödemen führen. Über Sonden zugeführte Ernährung in einen versagenden Magen-Darm-Trakt führt zu Völlegefühl, Übelkeit und Erbrechen mit Aspirationsgefahr, unter Umständen auch zu einem schmerzhaften Ileus.
Das freiwillige, manchmal sogar bewusste Beenden der Nahrungsaufnahme in der Sterbephase gehört zum natürlichen Sterbeprozess, kann Ausdruck der Autonomie und Würde einer Patient:in sein [2].
In der Sterbephase hat demnach die Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit (sowie auch die Gabe von Sauerstoff) kein Therapieziel mehr und ist kontraindiziert. Eine medizinisch notwendige Beendigung der Ernährungs-, und Flüssigkeitstherapie in der Sterbephase ist demnach kein „Verhungern und Verdursten-Lassen“, sondern das bewusste Stattgeben eines physiologischen Prozesses am Ende des Lebens mit dem Ziel, eine künstlich erzeugte Symptomlast durch nicht mehr indizierte Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit bei sterbenden Menschen zu vermeiden.
Jegliche Entscheidung für oder gegen eine Ernährungs- und/oder Flüssigkeitstherapie am Lebensende ist individuell zu treffen. Idealerweise sollte darüber mit einer fortgeschritten erkrankten Patient:in und deren An- und Zugehörigen rechtzeitig gesprochen werden. Kommunikativ kann dieses Gespräch durchaus eine große Herausforderung sein, da die Beendigung der Ernährungs- und Flüssigkeitstherapie – schlecht erklärt und unreflektiert – als Verhungern- und Verdursten-Lassen missverstanden werden kann, was äußerst negativ konnotiert ist und Widerstand hervorruft, da dies mit Gefühlen der Vernachlässigung, der schlechten Fürsorge und des Im-Stich-Lassens verbunden ist. Eine klare und unmissverständliche Aufklärung, dass anstelle von Ernährungs-, und Flüssigkeitstherapie beim Sterbenden palliativmedizinische, pflegerische und ärztliche Maßnahmen im Sinne der Symptomlinderung im Rahmen einer Comfort Terminal Care in den Vordergrund treten [3], schafft Vertrauen und hilft unnötigen Stress für alle beteiligten Personen vermeiden.
Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF)
Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) ist eine spezifische Form der lebensverkürzenden Selbstbestimmung. Davon inhaltlich abzugrenzen sind die krankheitsbedingte Nahrungsverweigerung, der Hungerstreik und die physiologische Inappetenz im Rahmen eines natürlichen Sterbeprozesses, bei dem schrittweise zunächst das Essen und dann auch das Trinken eingestellt wird, bis schlussendlich pflegerische Maßnahmen (Befeuchtung der Schleimhäute und Atemwege) im Vordergrund der Sterbebegleitung stehen.
Der Sterbeprozess im Rahmen eines FVNF ist den physiologischen Vorgängen bei einem natürlich sterbenden Menschen sehr ähnlich, weswegen der FVNF juristisch als natürlicher Tod definiert und als eine Handlung sui generis angesehen wird.
Ethisch wird der FVNF im Spannungsfeld von Autonomie, Fürsorge, Nichtschadensprinzip und professionellem Berufsethos verortet. Die palliative Begleitung eines FVNF soll als Ausdruck wohltätiger Sterbebegleitung verstanden werden und entspricht weder ethisch noch rechtlich der Beihilfe beim assistierten Suizid. Vor der Durchführung eines FVNF sollte ein ärztliches und pflegerisches Aufklärungsgespräch mit der sterbewilligen Person über die zu erwartende Symptomlast geführt werden. Die sterbewillige Person soll auf die Wichtigkeit der Errichtung einer Patientenverfügung hingewiesen werden, in der die Ablehnung von Reanimationsmaßnahmen und das Verbot einer künstlichen Ernährung im Falle eines Bewusstseinsverlustes oder Delirs dokumentiert werden. Auch sollte ein Aufklärungsgespräch mit den später in die Pflege involvierten An- und Zugehörigen geführt werden über die zu erwartende Symptomlast und die Möglichkeiten, aber auch eventuellen Schwierigkeiten bei der Versorgung im heimischen Umfeld.
Verhungern und Verdursten ist gesellschaftlich sehr negativ belegt, weswegen die Begleitung einer sterbewilligen Person bei der Durchführung eines FVNF unreflektiert auch für betreuende Personen ein moralisches Dilemma darstellen und scheinbar den Prinzipien des Wohltuns und des Nicht-Schadens widersprechen kann. Aus Sicht der sterbewilligen Person wäre jedoch die emotionale Ablehnung/Verweigerung der gewünschten Begleitung und noch vielmehr jegliche Form der Zwangsernährung ein Schaden und würde durch das Missachten des Rechts auf Selbstbestimmung dem Nicht-Schadens-Prinzip und dem Gedanken der Benefizienz aus Sicht der sterbewilligen Person widersprechen. Für begleitende Medical Professionals kann der FVNF dem Berufsethos widersprechen und insofern ein ethisches Dilemma darstellen, als eine sterbewillige Person durch einen FVNF ihren Tod selbstbestimmt beschleunigt. Da aber der FVNF im Sinne der Wahrung des Rechts auf freie Selbstbestimmung ethisch und auch rechtlich zulässig ist, sollte die palliativmedizinische, ärztliche und pflegerische Begleitung im Sinne des Wohltuns mit dem Ziel bestmöglicher Symptomlinderung unter fürsorglichem menschlichen Beistand gesehen werden, ohne dem vermeintlichen Anspruch gerecht zu werden, sich die Intention des FVNF der sterbewilligen Person, nämlich den Tod frühzeitig herbeizuführen, zu eigen machen zu müssen [4].
Spezifisches medizinisches Wissen ist für eine sachkundige und fürsorgliche medizinische Begleitung einer Patient:in im Rahmen der Durchführung eines FVNF notwendig, um belastenden Symptomen vorzubeugen bzw. wenn nötig eine adäquate palliativmedizinische Symptomlinderung erreichen zu können. Eine Handreichung der deutschen Palliativgesellschaft zur praktischen Durchführung des FVNF erläutert das Vorgehen in Bezug auf die Beendigung der Nahrungs-, und Flüssigkeitszufuhr mit speziellem Hinweis darauf, wie eine sterbewillige Person einen FVNF am schonendsten und ohne großen Leidensdruck durchführen kann [5].
Eine Ernährungstherapie ohne Einverständnis der sterbewilligen Person durchzuführen, wäre eine Missachtung des Rechts auf Selbstbestimmung, rechtlich eine eigenmächtige Heilbehandlung und als eine Form der Körperverletzung strafrechtlich relevant. Das Verbot der ungewünschten Nahrungs-, oder Flüssigkeitszufuhr ist auch dann einzuhalten, wenn die sterbewillige Person im fortgeschrittenen Sterbeprozess das Bewusstsein verlieren oder delirant werden sollte und die Ablehnung nicht mehr kommunizieren kann. Anders als im Rahmen der Suizidprävention beim klassischen Suizid, entfällt aufgrund des Rechts auf Selbstbestimmung beim FVNF die ärztliche/pflegerische Garantenpflicht, weswegen der FVNF nicht mittels Zwangsernährung verhindert werden darf.
Auf eine professionelle, palliativmedizinische Begleitung ist bei der Betreuung einer Person, die einen FVNF durchführt, zu achten: Die laufende medikamentöse Therapie sollte bis auf die Substanzen, deren weitere Einnahme/Dosisanpassung im Sinne der Symptomlinderung notwendig und sinnvoll ist, komplett eingestellt werden – dies muss jeweils für den Einzelfall individuell abgewogen werden.
Zu den am häufigsten beobachteten Symptomen während eines FVNF und therapeutischen Optionen siehe Tab. 1.
| Tab. 1: Häufig beobachtete Symptome im Rahmen eines FVNF: Möglichkeiten der Linderung | |
|---|---|
| Mundtrockenheit/Durstgefühl | Regelmäßige Mund-(Nasen‑)Pflege alle 1–2 h, im Verlauf alle 15–30 min; Zahnprothesen entfernen, Lippenpflege; Sauerstofftherapie beenden; Atemluft/Raumluft befeuchten |
| Muskel‑, Glieder‑, Rückenschmerzen | Analgetika (Opiode) |
| Migräne, Schwindel und Herzklopfen | Erhöhung der Tagestrinkmenge (vorher mit Patient:innen absprechen; 100–200 ml/d ungesüßte Flüssigkeit verzögern die Sterbezeit nicht) |
| Reduktion der Tränenflüssigkeit | Augentropfen, Augengel, warme Kompressen |
| Austrocknung der Nasenschleimhaut | Aloe Vera Nasensprays, Einatemluft/Raumluft anfeuchten |
| Obstipation, Bauchschmerzen, -krämpfe | Mikroklistier-Therapie zur Obstipationsprophylaxe/Stuhlförderung, Wärmekissen, feuchte Wickel, Kolonmassage (vorher absprechen) |
| Dauerkatheter verstopft | 1–2x tgl. Dauerkatheter spülen |
| Atemnot durch zähflüssiges Bronchialsekret | Einatemluft anfeuchten; evtl. laufende Anticholinergika beenden! Morphium (Vendal); keine Sauerstoffgabe! Lagerung, warme Brustauflagen, ätherische Öle; evtl. Handventilator; Nasenbrillen, Venturi-Masken vermeiden – Druckstellen! |
| Stress, Unruhe Delir, Krampfanfälle | Fürsorgliche Begleitung, ruhige Kommunikation, Kontinuität der Betreuung, orientierungsfördernde Umgebung Wenn nötig medikamentöse Intervention: Benzodiazepine, Anxiolytika, Antipsychotika; in Institutionen: erweitere Besuchszeiten |
| Gestörte Thermogenese (Frieren, Frösteln) | Raumtemperatur und Kleidung anpassen |
| Müdigkeit, kognitive Einschränkungen | Als Folge des FVNF – meist keine hohe Symptomlast |
Betreuung von An- und Zugehörigen, Medical Professionals
Um bei der Begleitung einer Person, die einen FVNF durchführt, Stress und Schuldgefühlen vorzubeugen, soll mit den Angehörigen und dem Behandlungsteam vor Beginn des FVNF der Unterschied zwischen pflegerischer und medizinisch indizierter Ernährung erarbeitet werden.
Der FVNF ist eine Form des Sterbens, die häufig im Umfeld der Patient:innen (An- und Zugehörige und andere betreuende Personen, aber auch Medical Professionals) auf Widerstand und Unverständnis trifft. Selbst in palliativmedizinisch geschulten medizinischen Einrichtungen stößt die Frage nach der Begleitung eines FVNF immer wieder auf eine erhebliche Abwehrhaltung. Gleichermaßen wäre daher sowohl eine umfassende ethische/rechtliche Aufklärung als auch eine medizinische Schulung im Umgang mit der Durchführung eines FVNF (inkl. Komplikationsmanagement) für Ärzt:innen und Pflegepersonen notwendig, um einen friedvollen und für alle Beteiligten atraumatischen Sterbeprozess zu ermöglichen.
Dokumentation und Monitoring
Analog zu den Empfehlungen zur Sterbephase in der S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patient:innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung [6] können die Messung und Dokumentation von Blutdruck, Puls, Atemfrequenz, Blutzucker, Sauerstoffsättigung und Körpertemperatur beendet werden, wenn kein Nutzen in Hinblick auf eine Symptomlinderung zu erwarten ist. Sinnvoll ist die Erfassung und Dokumentation der Symptomlast, vor allem von Schmerzen, Luftnot, Verwirrtheit, Angst, Mundtrockenheit und anderen oben beschriebenen belastenden Symptomen sowie des Bewusstseinsniveaus (wach, somnolent, Sopor, Koma). Falls möglich, sollten die Symptome in Kommunikation mit der Patient:in erfasst werden. Wenn dies bei bewusstseinsgetrübten Patient:innen nicht (mehr) möglich ist, sollte eine Fremdeinschätzung durch An- und Zugehörige und/oder das (palliativ-)medizinische Behandlungsteam erfolgen.
Zur ganzheitlichen, standardisierten und nachvollziehbaren Erfassung des Zustands der Patient:innen in der Sterbephase, aber auch in der Phase eines FVNF stehen Scores wie der PERS2ON Score [7], RASS Score [8] oder die Behavioral Pain Scale (BPS) [9] zur Verfügung.
Originalpublikation
Schaber J, Fruhwald S, Friesenecker B et al. Verhungern und Verdursten am Lebensende – unter besonderer Betrachtung des freiwilligen Verzichts auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF). Anästhesie Nachr. 2026; https://doi.org/10.1007/s44179-026-00348-z.
Literatur
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. Erweiterte S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung. 2021. www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/palliativmedizin. Zugegriffen: 20.01.2026
- Oberholzer R, Strasser F. Ernährungsprobleme. In: Lehrbuch der Palliativmedizin. 3. Aufl ed. Stuttgart: Schattauerverlag; 2012.
- Schaden E, Dier H, Weixler D, Hasibeder W, Lenhart A, Roden C, et al. Comfort Terminal Care auf der Intensivstation: Empfehlungen für die Praxis. Anaesthesiologie. 2024;73:177–185.
- Coors M. Der Freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) Eine Alternative zur Suizidhilfe? In: Seelsorge bei assistiertem Suizid – Ethik, Praktische Theologie und kirchliche Praxis. Zürich: Theologischer Verlag Zürich. 2022;109–127.
- Zur Begleitung beim freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) – Handreichung der Sektion Ernährung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. 2022 https://www.dgpalliativmedizin.de/images/RZ_220713_Broschuere_FVET_online.pdf. Zugegriffen am: 20.01.2026
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin. S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patient:innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung. 2019. www.leitlinienprogramm-onkologie.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Leitlinien/Palliativmedizin/Version_2/LL_Palliativmedizin_Langversion_2.2.pdf. Zugegriffen am: 19.01.2026.
- Masel EK, Berghoff AS, Schur S, Maehr B, Schrank B, Simanek R, et al. The PERS(2)ON score for systemic assessment of symptomatology in palliative care: a pilot study. Eur J Cancer Care. 2016;25(4):544–550.
- Sessler CN, Gosnell MS, Grap MJ, Brophy GM, O’Neal PV, Keane KA, et al. The Richmond Agitation–Sedation Scale: validity and reliability in adult intensive care unit patients. Am J Respir Crit Care Med. 2002;166(10):1338–1344.
- Payen JF, Bru O, Bosson JL, Lagrasta A, Novel E, Deschaux I, et al. Assessing pain in critically ill sedated patients by using a behavioral pain scale. Crit Care Med. 2001;29(12):2258–2263.