
VfGh-Entscheidung zu §§77 und 78 StGB: Stellungnahme der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG)
Der Verfassungsgerichtshof (VfGh) hat mit seiner heute verkündeten Entscheidung festgestellt, dass der § 78, 2. Tatbestand Strafgesetzbuch (Hilfeleistung beim Suizid) verfassungswidrig und daher aufzuheben ist.
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